Info> Spielregeln
Die Sicherheit und Gesundheit Ihres Kindes ist unser oberstes Gebot! Der BOGI PARK ist nicht nur Österreichs größter und spannendster Drinnen-Spielplatz, er ist auch einer der sichersten Orte, um Ihren Kindern die Bewegungsmöglichkeiten zu bieten, die sie brauchen. Sämtliche Spielgeräte entsprechen den höchsten sicherheitstechnischen Ansprüchen – natürlich vorausgesetzt, sie werden entsprechend den dafür vorgesehenen Richtlinien benutzt. Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind an die folgenden Regeln hält und den Anweisungen unseres geschulten Personals Folge leistet. Nur so können wir das größtmögliche Spielvergnügen garantieren. Also, viel Spaß beim Spielen!
BOGI PARK ist ein Spielplatz, der der Erholung und der Gesundheit der Kinder dienen soll.
Der Spielplatz wurde für Kinder angelegt, sämtliche Spielgeräte können jedoch im Allgemeinen von Personen mit einem Körpergewicht bis zu 98 kg benutzt werden. Die Benutzung dieses Spielplatzes ist grundsätzlich allen Kindern im Alter bis zu 12 Jahren in gleichem Maße gestattet. Der Kleinkinderbereich ist für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr reserviert. Natürlich haben auch die Eltern bzw. Aufsichtspersonen Zutritt zum Kinderspielplatz. Auch Kinder über 12 Jahre sowie Jugendliche und Erwachsene können den Kinderspielplatz und die Geräte benutzen. Sie sind jedoch verpflichtet, sich so zu verhalten, dass insbesondere die jüngeren Benutzer nicht gefährdet werden. Bei rücksichtslosem oder fahrlässigem Verhalten auch nach Ermahnung durch das Aufsichtspersonal, erfolgt der Ausschluss von der Benutzung des Spielplatzes.
Der BOGI PARK ist täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. BOGI PARK behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern.
Der Umfang des Benutzungsrechts richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Ein Anspruch auf gleichartigen Ausbau des Spielplatzes bzw. auf sofortigen Ersatz für eine außer Betrieb gesetzte Attraktion besteht nicht. Für die Dauer von Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können der Spielplatz oder einzelne Spielstationen gesperrt werden.
Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV oder eine andere vergleichbare Einrichtung überprüft und wird von den Herstellern im Rahmen der Nutzungsvorschriften, wie etwa der Sprungordnung, gewährleistet. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen und werden regelmäßig überprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderen Besuchern des BOGI PARKs dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern, bzw. die anderen erwachsenen Begleiter oder Erziehungsberechtigten der Kinder verantwortlich.
Der Betreiber übernimmt k e i n e Aufsichtspflicht! Der Betreiber haftet bei Verletzungen durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für andere Schäden, insbesondere nicht für Verletzungen, die durch falsche Benützung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen und nicht für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen.
Diese Regelung gilt auch für den Zeitraum einer Geburtstagsfeier.
Wer den BOGI PARK oder seine Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für Schäden, welche durch Kinder auf dem Spielplatz mutwillig angerichtet werden, haften deren Eltern nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Von den Benützern des Kinderspielplatzes bzw. deren Aufsichtspersonen wird erwartet, dass alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen Dritter bzw. festgestellten Mängel an den Spieleinrichtungen und Anlagen dem Park-Manager unverzüglich gemeldet werden.
Mit Betreten des BOGI PARKs stimmt der Benutzer des BOGI PARKs der Ablichtung seiner Person bzw. seiner minderjährigen Begleiter, insbesondere seiner Kinder, zu und stimmt der unentgeltlichen Veröffentlichung und Verwertung in jedweder Form zu.
Diese Satzung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft.
Wien, 04.09.2008.
2011-03-06
Kinderfasching im Bogi Park
2010-10-31
Halloween-Übernachtungsparty im BOGI PARK Wien